Darlehenserlass Aufstiegs-BAföG: 50 Prozent bei Bestehen
Bei bestandener IHK-Prüfung erlässt dir das Aufstiegs-BAföG 50 Prozent des Darlehens. Das sind bei 3.997 Euro Kurskosten und einem 1.998,50 Euro Darlehen exakt 999,25 Euro, die du nicht zurückzahlen musst. Übrig bleiben 999,25 Euro Rest-Darlehen, die du in moderaten Raten an die KfW zahlst.
Der Erlass ist eine staatliche Belohnung für Durchhaltevermögen. Wer den Kurs abschließt und die Prüfung besteht, soll dafür nicht die volle Kreditlast tragen. Diese Regel macht das Aufstiegs-BAföG zur attraktivsten Finanzierungsform für den Wirtschaftsfachwirt.
Wer bekommt den Darlehenserlass?
Jeder, der die IHK-Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt besteht. Voraussetzung ist die komplette Bestehensurkunde, also das offizielle Prüfungszeugnis der IHK mit allen bestandenen Teilprüfungen (WBQ und HSQ). Ein Teilbestehen reicht nicht für den vollen Erlass.
Die Frist für den Antrag ist großzügig. Du hast mehrere Jahre Zeit, den Erlass zu beantragen, sobald das Prüfungszeugnis vorliegt. Die exakte Frist regelt die jeweilige Landesregelung zum Aufstiegs-BAföG. Typisch: zwei Jahre nach Prüfungsende, in Einzelfällen länger.
Wie hoch ist der Erlass genau?
Die Rechnung für 3.997 Euro Kurskosten (Standard-Wirtschaftsfachwirt):
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kurskosten gesamt | 3.997 Euro |
| Zuschuss-Anteil (50 %) | 1.998,50 Euro |
| Darlehens-Anteil (50 %) | 1.998,50 Euro |
| Erlass bei Bestehen (50 % des Darlehens) | 999,25 Euro |
| Rest-Darlehen | 999,25 Euro |
Die Rechnung verschiebt sich nicht durch Bundesländer oder Bildungsträger, solange die Kurskosten 3.997 Euro betragen. Sie ist bundesweit gleich geregelt im AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz).
Wo beantrage ich den Erlass?
Bei der KfW-Bank, die das Darlehen verwaltet. Der Weg:
- Schritt 1: IHK-Prüfungszeugnis mit allen bestandenen Teilprüfungen abwarten
- Schritt 2: Formloser Antrag an die KfW oder an das BAföG-Amt, je nach Bundesland-Verfahren
- Schritt 3: Kopie des Prüfungszeugnisses beilegen
- Schritt 4: Bestätigung der KfW abwarten (meist vier bis sechs Wochen)
Konkrete Vorlagen und Formulare findest du auf der KfW-Seite zum Aufstiegs-BAföG (follow, _blank, noopener). Alternativ bei deinem zuständigen BAföG-Amt nachfragen.
In meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder: Teilnehmer vergessen den Erlass-Antrag zu stellen. Der Erlass erfolgt nicht automatisch. Wer nicht aktiv beantragt, zahlt das komplette Darlehen zurück, auch bei bestandener Prüfung. Merke dir den Schritt direkt nach Prüfungserfolg ein.
Welche Fristen gelten?
Die genauen Fristen stehen im Bewilligungsbescheid deines BAföG-Amtes. Typisch:
- Frist für Erlass-Antrag nach Prüfungsbestehen: meist zwei Jahre
- Frist zur Einreichung des Prüfungszeugnisses: sobald es vorliegt
- Rückwirkender Erlass: ja, bei rechtzeitigem Antrag
Wer die Frist verpasst, verliert den Erlassanspruch. Das ist kein Ermessen, sondern eine harte Regel. Aus diesem Grund empfehle ich: Antrag direkt nach Erhalt des Prüfungszeugnisses einreichen, nicht aufschieben.
Gilt der Erlass auch bei Wiederholungsprüfung?
Ja, aber mit Einschränkungen. Wer im ersten Anlauf nicht besteht und eine Wiederholungsprüfung ablegt, kann den Erlass trotzdem bekommen, sofern:
- Die Wiederholungsprüfung innerhalb der zulässigen Frist liegt (meist zwei Jahre nach erstem Prüfungstermin)
- Die Wiederholung bestanden wird
- Die Gesamtprüfung durch die Kombination abgeschlossen ist
Das bedeutet: Wer zweimal antreten muss, bekommt den Erlass trotzdem. Das ist eine wichtige Nachricht für alle, die vor einer Wiederholungsprüfung stehen. Der finanzielle Druck ist nicht so groß wie mancher denkt. Details zum Umgang mit nicht bestandenen Prüfungen im Artikel Wenn du durchfällst: Wiederholungsprüfung organisieren.
Was, wenn ich nur eine Teilprüfung wiederhole?
Beim Wirtschaftsfachwirt ist die Prüfung in zwei Teile gegliedert: WBQ und HSQ. Wer einen Teil besteht und den anderen nicht, muss nur den nicht bestandenen Teil wiederholen. Der bestandene Teil bleibt gültig (innerhalb einer gewissen Frist, meist zwei Jahre).
Für den AFBG-Erlass gilt: Erst wenn beide Teile bestanden sind, ist die Prüfung insgesamt bestanden. Dann greift der Erlass. Das Teilbestehen allein löst keinen Erlass aus.
Was passiert bei Abbruch der Weiterbildung?
Kein Erlass. Wer die Weiterbildung abbricht, bevor die Prüfung absolviert ist, verliert den Erlassanspruch. Das komplette Darlehen muss zurückgezahlt werden. Der Zuschuss-Anteil bleibt allerdings erhalten, auch bei Abbruch.
Ausnahme: Bei Härtefällen (längere Krankheit, schwere Lebensumstände) kann das BAföG-Amt eine Kulanzregelung prüfen. Das ist Einzelfall und nicht garantiert. Wer in einer Krise ist, sollte früh mit dem BAföG-Amt sprechen, nicht erst nach dem Abbruch.
Was ändert sich am Rest-Darlehen nach Erlass?
Nach dem Erlass hast du ein Rest-Darlehen von 999,25 Euro (bei 3.997 Euro Kurskosten). Das läuft über die KfW und wird in moderaten Raten zurückgezahlt.
- Beginn der Rückzahlung: nach Karenzzeit von bis zu zwei Jahren nach Prüfungsende
- Mindestrate: 128 Euro pro Monat (Standard-KfW-Regel)
- Laufzeit: bis zu zehn Jahre
- Zinssatz nach Karenzzeit: aktuell rund 0,88 Prozent effektiv pro Jahr
Wer die 999,25 Euro schnell loswerden will, kann sie komplett in einer Rate zurückzahlen, ohne Sondertilgungsgebühr. Bei einer Rate von 128 Euro pro Monat dauert die Rückzahlung etwa acht Monate. Das ist überschaubar.
Welche Unterlagen brauche ich für den Erlass-Antrag?
Die Pflicht-Dokumente:
- Kopie des IHK-Prüfungszeugnisses mit allen bestandenen Teilprüfungen
- Bewilligungsbescheid des BAföG-Amtes (als Referenznummer)
- Kurze formlose Anschreiben (Wunsch nach Erlass, Kontaktdaten, Bankverbindung)
- Aktuelle Adresse, falls sich seit Bewilligung etwas geändert hat
Das war’s. Kein komplizierter neuer Antrag, kein erneutes Einreichen von Einkommensnachweisen oder Ausbildungszeugnissen. Der Erlass ist bewusst niederschwellig gestaltet, weil er die verdiente Belohnung für eine bestandene Prüfung ist.
FAQ
Wird der Erlass automatisch gewährt oder muss ich ihn beantragen? Du musst ihn aktiv beantragen. Ohne Antrag gibt es keinen Erlass, auch bei bestandener Prüfung.
Wie schnell kommt der Erlass nach Antrag? Typisch vier bis sechs Wochen. Die KfW bestätigt dir den Erlass schriftlich und passt die Rückzahlungstabelle entsprechend an.
Was, wenn ich die Frist für den Erlass-Antrag verpasse? Dann verlierst du den Erlassanspruch und musst das komplette Darlehen zurückzahlen. Harte Regel, keine Kulanz.
Gilt der Erlass auch bei Teilbestehen? Nein. Nur bei Gesamtbestehen der kompletten Prüfung (WBQ und HSQ) wird der Erlass gewährt.
Wird der Erlass versteuert? Nein. Der Erlass ist keine steuerpflichtige Einkunft. Die ursprünglichen Kurskosten kannst du als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen, der Erlass selbst ist steuerfrei.
Gilt der Erlass auch bei Wiederholungsprüfung? Ja, sofern die Wiederholungsprüfung innerhalb der Frist (meist zwei Jahre) liegt und bestanden wird.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von Skill-Sprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger. Promovierter Naturwissenschaftler, seit über zehn Jahren in Bildung und Digitalisierung, aktiver Kursleiter und Berater für Berufstätige, die den Wirtschaftsfachwirt oder die KI-Weiterbildung angehen. Er begleitet wöchentlich Menschen, die neben dem Job den nächsten Karriereschritt machen wollen. Mehr über den Autor.
Zuletzt geprüft am 23. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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