Aufstiegs-BAföG: 50 Prozent Zuschuss plus 50 Prozent Darlehen erklärt
Aufstiegs-BAföG teilt die Kurskosten für den Wirtschaftsfachwirt in zwei Hälften. Eine Hälfte (50 Prozent) bekommst du als Zuschuss, die musst du nie zurückzahlen. Die andere Hälfte (50 Prozent) ist ein zinsfreies Darlehen über die KfW-Bank. Von diesem Darlehen werden dir bei bestandener Prüfung nochmal 50 Prozent erlassen. Was am Ende übrig bleibt, sind 25 Prozent der ursprünglichen Kurskosten.
Diese zweiteilige Struktur wird oft falsch verstanden. Manche denken, das Aufstiegs-BAföG ist ein reiner Zuschuss. Andere halten es für einen Kredit wie jeden anderen. Beides ist falsch. Die Kombination aus Zuschuss und zinsfreiem Darlehen macht die Förderung so attraktiv.
Was genau ist der Zuschuss-Anteil?
Der Zuschuss-Anteil sind 50 Prozent der Kurskosten, die dir das BAföG-Amt direkt schenkt. Bei 3.997 Euro Kurskosten sind das 1.998,50 Euro. Du musst dieses Geld nie zurückzahlen, unabhängig davon, ob du die Prüfung bestehst oder durchfällst, den Kurs beendest oder abbrichst.
Einzige Bedingung für den Zuschuss: Du musst tatsächlich am Kurs teilgenommen haben. Wer den Kurs bezahlt, aber nie erscheint, kann auch den Zuschuss verlieren. In der Praxis spielt das keine Rolle, weil alle Teilnehmer selbstverständlich den Kurs besuchen. Aber formal ist die Teilnahme eine Voraussetzung.
Der Zuschuss wird über die Kursmonate verteilt ausgezahlt, nicht als Einmalbetrag zu Beginn. Entweder direkt an dich auf dein Konto (und du zahlst damit die Monatsraten an den Bildungsträger) oder direkt an den Bildungsträger (dann bezahlst du nur den Eigenanteil).
Was ist das zinsfreie Darlehen?
Die zweite Hälfte der Kurskosten, ebenfalls 1.998,50 Euro bei einem 3.997-Euro-Kurs, ist ein Darlehen über die KfW-Bank. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine staatliche Förderbank. Für Aufstiegs-BAföG zahlt sie das Darlehen aus und verwaltet die Rückzahlung.
Zentraler Punkt: Während der kompletten Kurs- und Prüfungsphase ist das Darlehen zinsfrei. Auch nach der Prüfung läuft eine Karenzzeit von bis zu zwei Jahren, in der weiter keine Zinsen anfallen und du noch nichts zurückzahlst. Erst danach beginnt die Rückzahlungsphase.
Nach Ablauf der Karenzzeit werden Zinsen fällig. Der Zinssatz liegt aktuell bei etwa 0,88 Prozent effektiv pro Jahr (Stand April 2026, aktuellen Satz bei der KfW zu Aufstiegs-BAföG prüfen, follow, _blank, noopener). Im Vergleich zu einem normalen Ratenkredit (4 bis 8 Prozent) ist das ein echter Vorteil.
Wie funktioniert der Darlehenserlass bei bestandener Prüfung?
Bei bestandener Prüfung werden dir 50 Prozent des Darlehens erlassen. Von 1.998,50 Euro Darlehen werden dir 999,25 Euro geschenkt. Das Rest-Darlehen beträgt dann nur noch 999,25 Euro, das zahlst du in Raten über die KfW zurück.
Der Erlass ist kein Automatismus. Du musst ihn beantragen, sobald dein IHK-Prüfungszeugnis vorliegt. Das geht formlos beim BAföG-Amt oder direkt bei der KfW, je nach Verfahren in deinem Bundesland. Der Erlass erfolgt ohne weitere Prüfung, sobald die Bestehensurkunde eingereicht ist.
Was viele nicht wissen: Der Erlass gilt auch für Teilbestehen und Wiederholung. Wenn du die WBQ beim ersten Anlauf bestehst und die HSQ erst beim zweiten, zählt das als bestandene Prüfung und der Erlass wird gewährt. Die Details dazu regelt die jeweilige IHK, aber grundsätzlich ist das Bestehen im zweiten Anlauf für den AFBG-Erlass gleichwertig mit dem ersten.
Die komplette Rechnung für 3.997 Euro Kurskosten
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkurskosten | 3.997,00 Euro |
| Zuschuss (50 %) | 1.998,50 Euro |
| Darlehen (50 %) | 1.998,50 Euro |
| Darlehenserlass bei Bestehen (50 % des Darlehens) | 999,25 Euro |
| Rest-Darlehen zur Rückzahlung | 999,25 Euro |
| Effektiver Eigenanteil nach Bestehen | 999,25 Euro (rund 1.000 Euro) |
Die 999,25 Euro sind nicht sofort zu zahlen, sondern werden über mehrere Jahre in monatlichen Raten abgestottert, typisch zwischen 40 und 80 Euro im Monat. Eine Belastung, die nach dem ersten Gehaltssprung kaum noch spürbar ist.
Wann wird das Darlehen zurückgezahlt?
Nach Ablauf der Karenzzeit beginnt die Rückzahlung. Die Karenzzeit beträgt bis zu zwei Jahre nach dem Ende der Maßnahme, also nach der IHK-Prüfung. Wer im Mai prüft, beginnt mit der Rückzahlung frühestens im Mai zwei Jahre später.
Die Monatsrate liegt bei mindestens 128 Euro (nach aktueller KfW-Regel). Wer weniger verdient oder in Elternzeit ist, kann Freistellung von der Rückzahlung beantragen. Auch die komplette Rückzahlung auf einmal ist möglich, dann sparst du die restlichen Zinsen. Die Gesamtlaufzeit der Rückzahlung beträgt maximal zehn Jahre.
Was ist der Unterschied zum Studenten-BAföG?
Drei fundamentale Unterschiede, die für die Einordnung wichtig sind:
Erstens: Einkommensprüfung. Studenten-BAföG prüft dein Einkommen und das deiner Eltern. Aufstiegs-BAföG prüft bei den Kurskosten nichts davon. Nur beim (selten beantragten) Unterhaltsbeitrag wird dein eigenes Einkommen einbezogen.
Zweitens: Altersgrenze. Studenten-BAföG hat eine Altersgrenze (45 Jahre). Aufstiegs-BAföG hat keine. Mit 58 bekommst du die Förderung genauso wie mit 25.
Drittens: Rückzahlungshöhe. Beim Studenten-BAföG wird maximal die Hälfte der Förderung zurückgezahlt, gedeckelt bei 10.010 Euro. Beim Aufstiegs-BAföG ist der zurückzuzahlende Betrag deutlich niedriger (bei Bestehen nur 25 Prozent der ursprünglichen Kurskosten).
Wo zahle ich das Rest-Darlehen zurück?
An die KfW-Bank. Du bekommst nach Prüfungsbestehen und Beantragung des Erlasses einen Zahlungsplan zugeschickt. Die Raten gehen dann automatisch per SEPA-Lastschrift von deinem Konto ab, an die KfW.
Wer früher zurückzahlen will, kann das ohne Sondertilgungsgebühren. Wer Probleme bei der Rückzahlung hat (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit), kann Freistellung beantragen. Das geht über die KfW. Eine faire Regelung, die viele andere Kredite nicht haben.
Was passiert bei Nichtbestehen der Prüfung?
Kein Erlass des Darlehens. Du zahlst das komplette Darlehen zurück, also 1.998,50 Euro statt 999,25 Euro. Der Zuschuss-Anteil bleibt dir trotzdem. Bei einer Wiederholungsprüfung und dann bestandener Prüfung bekommst du den Erlass nachträglich, sofern die Wiederholung innerhalb der Frist liegt (meist zwei Jahre, genaue Regelung beim jeweiligen BAföG-Amt erfragen). Was bei Durchfallen sonst zu tun ist, steht im Beitrag Wenn du durchfällst: Wiederholungsprüfung organisieren.
Was ist mit den Prüfungsgebühren der IHK?
Wichtig für die Gesamtrechnung: Das Aufstiegs-BAföG fördert in erster Linie die Kurskosten, nicht die IHK-Prüfungsgebühren. Die 600 bis 800 Euro, die du an die IHK zahlst, sind nicht durch AFBG gedeckt (Ausnahme: in manchen Bundesländern werden Prüfungsgebühren zu einem geringen Teil mit gefördert, das ist aber nicht die Regel).
Plane die Prüfungsgebühren daher als Eigenanteil mit ein. Die vollständige Rechnung mit allen Posten findest du im Artikel Eigenanteil nach Aufstiegs-BAföG.
FAQ
Ist das Darlehen wirklich komplett zinsfrei während der Weiterbildung? Ja. Während Kurs- und Prüfungsphase und in der Karenzzeit von bis zu zwei Jahren danach fallen keine Zinsen an. Erst mit Beginn der Rückzahlung werden Zinsen fällig.
Muss ich mich für den Zuschuss oder das Darlehen separat entscheiden? Nein. Die 50/50-Aufteilung ist festgelegt und nicht verhandelbar. Du bekommst beides oder keines.
Kann ich das Darlehen ablehnen und nur den Zuschuss nehmen? Nur den Zuschuss zu beantragen ist nicht möglich. Du beantragst das komplette Aufstiegs-BAföG. Wer das Darlehen nicht will, kann es aber direkt nach Erhalt zurückzahlen, bevor Zinsen entstehen, das ist erlaubt und kostet nichts extra.
Wie lange dauert die Rückzahlung? Typisch sieben bis zehn Jahre bei Standardraten. Wer mehr zahlt, ist schneller fertig. Die Mindestrate ist 128 Euro pro Monat.
Was passiert, wenn ich während der Rückzahlungsphase arbeitslos werde? Du kannst Freistellung von der Rückzahlung beantragen. Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Elternzeit prüft die KfW wohlwollend und gewährt in der Regel eine Stundung oder ratenweise Freistellung.
Muss ich die Erlass-Bescheinigung selbst beantragen? Ja, formlos bei der KfW oder beim BAföG-Amt, mit Kopie des IHK-Prüfungszeugnisses. Ohne Antrag gibt es keinen Erlass automatisch.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von Skill-Sprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger. Promovierter Naturwissenschaftler, seit über zehn Jahren in Bildung und Digitalisierung, aktiver Kursleiter und Berater für Berufstätige, die den Wirtschaftsfachwirt oder die KI-Weiterbildung angehen. Er begleitet wöchentlich Menschen, die neben dem Job den nächsten Karriereschritt machen wollen. Mehr über den Autor.
Zuletzt geprüft am 23. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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