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Wirtschaftsfachwirt berufsbegleitend

Wirtschaftsfachwirt Rheinland-Pfalz: Aufstiegsbonus I 2.000 Euro

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Mann vor Bürogebäude in Mainz, ruhige Pose, warmes Licht am späten Nachmittag

Rheinland-Pfalz zahlt den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 Euro für Wirtschaftsfachwirte bei bestandener IHK-Prüfung. Die Förderung gilt bereits seit 1. Januar 2020 und ist damit eine der stabilsten Landesprämien in Deutschland. Der Bonus kommt zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG und wird einmalig nach Bewilligung ausgezahlt.

Rheinland-Pfalz hat den Aufstiegsbonus bewusst breit gefasst. Er gilt für alle anerkannten Aufstiegsfortbildungen nach § 53 BBiG, darunter auch der Wirtschaftsfachwirt.

Was ist der Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I ist eine Landesförderung des Landes Rheinland-Pfalz für erfolgreiche Absolventen anerkannter Aufstiegsfortbildungen. Die Höhe beträgt 2.000 Euro, ausgezahlt als einmaliger Betrag nach bestandener Prüfung.

Der Wirtschaftsfachwirt (DQR-Niveau 6) ist ausdrücklich förderfähig. Die Regelung ist seit dem Jahr 2020 in Kraft und wurde seither stabil weitergeführt. Auch der Aufstiegsbonus II (für höhere Qualifikationen wie Betriebswirt IHK) ist im gleichen Landesprogramm verankert, aber nicht relevant für den Wirtschaftsfachwirt.

Details zum Antrag und zur aktuellen Regelung beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (follow, _blank, noopener).

Wer bekommt den Aufstiegsbonus I?

Die Voraussetzungen:

  • Bestandene IHK-Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt
  • Wohnsitz in Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Antragstellung innerhalb der Frist

Kein Einkommensnachweis, keine Altersgrenze. Alle Absolventen, die die formalen Bedingungen erfüllen, haben Anspruch.

Anders als in einigen anderen Bundesländern ist in Rheinland-Pfalz der Wohnsitz ausschlaggebend, nicht der Arbeitsplatz. Wer in RLP wohnt und in einem anderen Bundesland arbeitet, hat Anspruch. Wer in RLP arbeitet, aber anderswo wohnt, nicht.

Wie läuft die Antragstellung?

Der Ablauf ist standardisiert:

  1. IHK-Prüfungszeugnis abwarten
  2. Antragsformular beim Ministerium herunterladen
  3. Prüfungszeugnis-Kopie, Meldebescheinigung, Bankverbindung beilegen
  4. Antrag einreichen
  5. Bearbeitung und Auszahlung (typisch vier bis acht Wochen)

Die Antragsfrist beträgt in der Regel zwölf Monate nach Prüfung. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch.

Die vollständige Rechnung für Rheinland-Pfalz

Die komplette Finanzierung sieht in RLP so aus:

PostenBetrag
Kurskosten gesamt3.997 Euro
Minus AFBG-Zuschuss-1.998,50 Euro
Minus AFBG-Darlehenserlass bei Bestehen-999,25 Euro
Rest-Darlehen999,25 Euro
Plus IHK-Prüfungsgebühren700 Euro
Plus Lernmaterial150 Euro
Zwischensumme Eigenanteil1.849,25 Euro
Minus Aufstiegsbonus I-2.000 Euro
Endresultatdu bekommst 150,75 Euro heraus

Kostenneutral oder leicht positiv. Wer in Rheinland-Pfalz wohnt und den Wirtschaftsfachwirt besteht, zahlt unter dem Strich nichts aus der eigenen Tasche und hat sogar einen kleinen Überschuss.

Was gilt als “Wohnsitz in Rheinland-Pfalz”?

Jede Stadt oder jeder Landkreis in RLP:

  • Mainz (Landeshauptstadt), Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Trier, Kaiserslautern, Worms
  • Alle Landkreise von Ahrweiler bis Westerwaldkreis

Der Wohnsitz muss der Hauptwohnsitz sein, nicht ein Zweitwohnsitz. Nachweis erfolgt über die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.

Was ist mit dem Aufstiegsbonus II?

Rheinland-Pfalz hat neben dem Aufstiegsbonus I (2.000 Euro) für die erste Stufe der Aufstiegsfortbildung auch den Aufstiegsbonus II. Dieser gilt für höhere Stufen, also für den Geprüften Betriebswirt IHK oder vergleichbare DQR-7-Abschlüsse. Für den Wirtschaftsfachwirt selbst ist der Aufstiegsbonus I die relevante Förderung.

Wer nach dem Wirtschaftsfachwirt später den Betriebswirt IHK macht und weiterhin in Rheinland-Pfalz wohnt, kann den Aufstiegsbonus II zusätzlich bekommen. Die beiden Förderungen sind hintereinander beantragbar. Details im Artikel Wirtschaftsfachwirt und dann Betriebswirt: die logische Aufstiegskette.

Ist der Bonus steuerpflichtig?

Nein. Der Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz ist nach § 3 Nr. 44 EStG eine steuerfreie Förderung. Er muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden, und es fallen keine Sozialabgaben an.

Parallel dazu bleiben die Kurskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben abzugsfähig. Details im Artikel Wirtschaftsfachwirt steuerlich absetzen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen

Der Aufstiegsbonus I ist kombinierbar mit:

  • Aufstiegs-BAföG (Bundesförderung)
  • Arbeitgeber-Zuschüssen
  • Steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten

Alle drei Kategorien addieren sich. Das macht Rheinland-Pfalz zu einem der finanziell attraktivsten Bundesländer für den Wirtschaftsfachwirt.

Was passiert bei Umzug?

Entscheidend ist der Wohnsitz am Tag der Prüfung. Wer später nach der Prüfung in ein anderes Bundesland zieht, verliert den Anspruch nicht. Wer vor der Prüfung von einem anderen Bundesland nach Rheinland-Pfalz zieht, hat Anspruch, sofern die Meldebescheinigung zum Prüfungstag einen RLP-Wohnsitz ausweist.

In der Praxis heißt das: Wer die Weiterbildung in einem anderen Bundesland beginnt und während des Kurses nach Rheinland-Pfalz zieht, bekommt die 2.000 Euro, sobald der Wohnsitzwechsel vor der Prüfung vollzogen und dokumentiert ist.

Gilt die Regel auch für Wiederholungsprüfer?

Ja. Wer im ersten Anlauf nicht besteht und die Wiederholungsprüfung innerhalb der IHK-Frist erfolgreich ablegt, bekommt die 2.000 Euro trotzdem. Voraussetzung: vollständiges Bestehen der Prüfung (WBQ und HSQ) innerhalb der Frist.

FAQ

Wie stabil ist der Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz? Er existiert seit 01.01.2020 und wurde seither nicht gekürzt oder ausgesetzt. Das macht die Förderung zu einer der stabilsten in Deutschland.

Gibt es regionale Unterschiede innerhalb von Rheinland-Pfalz? Nein. Die 2.000 Euro gelten einheitlich.

Wer prüft meinen Antrag? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Die Bearbeitungszeit liegt bei vier bis acht Wochen.

Was brauche ich zwingend als Nachweis? IHK-Prüfungszeugnis (Kopie), Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt), Bankverbindung und das ausgefüllte Antragsformular.

Muss ich den Aufstiegsbonus I vor dem AFBG-Antrag beantragen? Nein. Die Reihenfolge ist egal. Aufstiegs-BAföG beantragst du vor Kursbeginn, den Aufstiegsbonus I nach Prüfungsbestehen. Zeitlich liegen also zwischen beiden Anträgen mindestens elf Monate.

Ist der Aufstiegsbonus auch für Quereinsteiger ohne kaufmännische Ausbildung offen? Ja. Wer über die 3-Jahres-Regel nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 WFachwPrV zur Prüfung zugelassen wurde und besteht, hat genauso Anspruch auf die 2.000 Euro.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von Skill-Sprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger. Promovierter Naturwissenschaftler, seit über zehn Jahren in Bildung und Digitalisierung, aktiver Kursleiter und Berater für Berufstätige, die den Wirtschaftsfachwirt oder die KI-Weiterbildung angehen. Er begleitet wöchentlich Menschen, die neben dem Job den nächsten Karriereschritt machen wollen. Mehr über den Autor.

Zuletzt geprüft am 23. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.


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