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Wirtschaftsfachwirt berufsbegleitend

Lebenshaltungskosten während der Weiterbildung: AFBG-Zuschuss zum Unterhalt

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Frau sitzt auf Sofa mit Kaffee und Lernunterlagen, ruhige Nachmittagsstimmung

Aufstiegs-BAföG bietet neben dem Zuschuss auf die Kurskosten auch einen Unterhaltsbeitrag für Teilnehmer, die die Weiterbildung in Vollzeit absolvieren und dabei nicht erwerbstätig sind. Für den berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt ist dieser Unterhaltsbeitrag selten relevant, weil die meisten Teilnehmer weiter Vollzeit arbeiten. Wer aber in ein Teilzeit-Modell oder eine Auszeit geht, kann den Unterhalt beantragen.

Die Höhe des Unterhaltsbeitrags ist einkommensabhängig. Bei niedrigem Einkommen und Vollzeit-Förderung können monatlich bis zu 961 Euro plus Zuschläge fließen.

Wer bekommt den Unterhaltsbeitrag?

Die Grundregel: Der Unterhaltsbeitrag gilt für Teilnehmer in Vollzeitmaßnahmen. Das heißt:

  • Mindestens 25 Unterrichtseinheiten pro Woche in Präsenz oder Live-Online
  • Keine oder nur geringfügige Erwerbstätigkeit parallel
  • Nachweis, dass die Maßnahme die volle Arbeitszeit einnimmt

Für unseren berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt (6 Unterrichtsstunden pro Woche Di+Do abends) gilt das nicht. Der Kurs läuft im Teilzeit-Modell, und die meisten Teilnehmer arbeiten weiter Vollzeit. Der Unterhaltsbeitrag ist daher in der Regel nicht zugänglich.

Warum lohnt sich der Unterhaltsbeitrag trotzdem zu kennen?

Drei Szenarien, in denen er relevant werden kann:

Szenario 1: Auszeit-Modell. Wer bewusst eine mehrmonatige berufliche Auszeit nimmt, um sich voll auf die Prüfungsvorbereitung zu konzentrieren, kann unter Umständen in eine Vollzeitmaßnahme wechseln. Das ist bei unserem Standard-Kurs nicht möglich, wäre aber bei einigen Intensiv-Präsenzformaten anderer Träger eine Option.

Szenario 2: Elternzeit und Weiterbildung. Wer parallel zur Elternzeit eine Weiterbildung macht, kann Unterhaltsbeitrag bekommen, wenn die Maßnahme als Vollzeit anerkannt wird. Das ist Einzelfallentscheidung des BAföG-Amtes.

Szenario 3: Wechsel in Teilzeitarbeit. Wer die Arbeitszeit reduziert (z.B. von 40 auf 20 Stunden) und die Weiterbildung dann als Vollzeitmaßnahme eingestuft wird, kann eventuell Unterhaltsbeitrag bekommen.

Wie hoch ist der Unterhaltsbeitrag?

Die aktuellen Sätze beim Aufstiegs-BAföG (Stand April 2026, Detail auf aufstiegs-bafoeg.de follow, _blank, noopener prüfen):

PostenMonatlicher Höchstsatz
Grundbetrag für Alleinstehende961 Euro
Zuschlag für Ehegatten/eingetragene Partnerzusätzlich 235 Euro
Zuschlag pro Kindzusätzlich 235 Euro
Kinderbetreuungszuschlagzusätzlich 160 Euro pro Kind

Der Grundbetrag ist teils Zuschuss, teils Darlehen. Der Zuschuss-Anteil variiert je nach Teilnahmeform und Einkommen. Im Regelfall sind etwa 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent zinsloses Darlehen (ähnlich wie bei den Kurskosten).

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Eigenes Einkommen (und bei Verheirateten das Partner-Einkommen) wird auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet. Freibeträge und Abzugsregelungen sind komplex, im Groben gilt:

  • Freibetrag für eigenes Einkommen: rund 520 Euro pro Monat
  • Freibetrag für Partner: rund 1.160 Euro pro Monat
  • Freibetrag pro Kind: rund 770 Euro pro Monat

Wer darunter liegt, bekommt den vollen Unterhaltsbeitrag. Wer darüber liegt, bekommt einen reduzierten Betrag oder gar nichts.

In der Praxis: Für die meisten Vollzeit-Teilnehmer, die ihren Job pausieren oder reduzieren, greift der Unterhaltsbeitrag. Für Berufstätige, die weiter Vollzeit arbeiten, meist nicht.

Was bedeutet das für berufsbegleitende Teilnehmer?

Praktisch: Keine Unterhaltsförderung, aber auch keine Notwendigkeit. Wer weiter Vollzeit arbeitet, hat sein normales Einkommen und muss nur die Kurskosten zusätzlich stemmen. Die übernimmt das AFBG zu 50 Prozent als Zuschuss, plus den Darlehens-Teil und Erlass bei Bestehen. Details im Artikel Aufstiegs-BAföG: 50 Prozent Zuschuss plus 50 Prozent Darlehen erklärt.

Der Unterhaltsbeitrag ist für Menschen gedacht, die sich die Zeit für eine Vollzeit-Weiterbildung nicht leisten könnten, ohne diese Unterstützung. Bei berufsbegleitender Weiterbildung entfällt dieser Bedarf.

Kinderbetreuungszuschlag: relevante Option

Ein Aspekt, der auch für berufsbegleitende Teilnehmer relevant werden kann: der Kinderbetreuungszuschlag.

Wer nachweist, dass die Weiterbildung zusätzliche Kinderbetreuungskosten verursacht (z.B. weil am Abend des Unterrichts jemand auf die Kinder aufpassen muss), kann einen Zuschlag von 160 Euro pro Monat pro Kind beantragen. Dieser Zuschlag ist auch bei Teilzeit-Förderung möglich und kommt zusätzlich zu den üblichen Förderungen.

In der Praxis lohnt sich das oft, wenn du während des Kurses tatsächlich externe Betreuung bezahlst (Babysitter, Oma-Aufwand). Für Eltern mit Partner, der die Kinder übernimmt, ist der Zuschlag schwer zu begründen.

Wie beantrage ich den Unterhaltsbeitrag?

Der Antrag läuft parallel zum Haupt-AFBG-Antrag. Im Formblatt A ist eine Sektion für den Unterhaltsbeitrag vorgesehen. Du füllst dort deine Einkommens- und Familienverhältnisse aus, und das BAföG-Amt prüft, ob und in welcher Höhe der Beitrag gewährt wird.

Nötige Unterlagen zusätzlich zum Haupt-Antrag:

  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen)
  • Wenn Partner vorhanden: Einkommensnachweise Partner
  • Bei Kindern: Geburtsurkunden, ggf. Nachweise über Betreuungskosten
  • Bei Mietwohnung: Mietvertrag (für Wohnkostenberücksichtigung)

Fristen und Bearbeitung

Der Antrag auf Unterhaltsbeitrag sollte spätestens bis zum Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Rückwirkend ist nur der Monat der Antragstellung und die Zeit danach gefördert.

Bearbeitungszeit: typisch 4 bis 8 Wochen, ähnlich wie beim Kurskosten-Antrag. Die Auszahlung erfolgt monatlich, rückwirkend ab Bewilligungsdatum (oder ab Kursbeginn, falls der Antrag rechtzeitig war).

Rechnerische Unterstützung vom BAföG-Amt

Die meisten BAföG-Ämter bieten Beratungsgespräche und einen Vorab-Berechnungs-Service an. Wer unsicher ist, ob sich der Unterhaltsbeitrag lohnt, sollte vor dem formalen Antrag ein Gespräch führen. Die Berater können die erwartete Förderhöhe abschätzen, bevor du den Aufwand des kompletten Antrags betreibst.

In meiner Beratungspraxis empfehle ich: Wer weiter Vollzeit arbeitet, verzichtet in der Regel auf den Unterhaltsbeitrag. Wer in Teilzeit wechselt oder eine Auszeit nimmt, sollte es unbedingt prüfen.

FAQ

Bekomme ich Unterhalt bei berufsbegleitender Teilnahme? In der Regel nein. Der Unterhaltsbeitrag setzt eine Vollzeit-Maßnahme voraus.

Was, wenn ich während des Kurses von Vollzeit auf Teilzeit wechsle? Dann kann es sein, dass die Maßnahme als Vollzeitförderung gilt und Unterhalt möglich wird. Einzelfall, Rücksprache mit BAföG-Amt.

Ist der Unterhaltsbeitrag Zuschuss oder Darlehen? Beides. Etwa 50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent zinsloses Darlehen. Exakte Aufteilung variiert.

Lohnt sich der Kinderbetreuungszuschlag? Ja, 160 Euro pro Monat pro Kind sind relevant, wenn tatsächlich Betreuungskosten entstehen. Bei einer Weiterbildung von 11 Monaten sind das bis zu 1.760 Euro pro Kind.

Gilt der Unterhaltsbeitrag bundesweit? Ja. Die Regelungen sind bundeseinheitlich im AFBG verankert.

Muss ich den Unterhaltsbeitrag versteuern? Den Zuschussanteil nicht. Der Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden, ist also kein steuerpflichtiges Einkommen.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von Skill-Sprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger. Promovierter Naturwissenschaftler, seit über zehn Jahren in Bildung und Digitalisierung, aktiver Kursleiter und Berater für Berufstätige, die den Wirtschaftsfachwirt oder die KI-Weiterbildung angehen. Er begleitet wöchentlich Menschen, die neben dem Job den nächsten Karriereschritt machen wollen. Mehr über den Autor.

Zuletzt geprüft am 23. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.


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