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Wirtschaftsfachwirt berufsbegleitend

Wirtschaftsfachwirt mit Kindern: das volle Rechenbeispiel

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Elternteil am Küchentisch mit Laptop, Fachbüchern und einem Kaffee, Kinderzeichnung am Kühlschrank im Hintergrund

Wer den Wirtschaftsfachwirt mit Kindern macht, hat zwei Themen gleichzeitig: die Weiterbildung neben dem Vollzeitjob und die Familie, die nebenherläuft. Finanziell gibt es dafür extra Förderbausteine, die oft übersehen werden. Das Aufstiegs-BAföG zahlt Alleinerziehenden pro Kind unter 14 Jahren einen Kinderbetreuungszuschlag. Dazu kommen steuerliche Vorteile und in einigen Bundesländern eine Landesprämie.

Hier liest du die vollständige Rechnung für Eltern: was du bekommst, was du zahlst, und was unter dem Strich wirklich übrig bleibt. Mit zwei Beispielrechnungen (alleinerziehend und Paar mit zwei Kindern) und den konkreten Beträgen nach Förderrichtlinien Stand 2026.

Welcher Kinderbetreuungszuschlag gehört zum AFBG?

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) sieht einen Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende vor, die mit Kindern unter 14 Jahren oder mit behinderten Kindern in einem Haushalt leben (§ 10 Abs. 3 AFBG). Der Zuschlag wird in voller Höhe als Zuschuss geleistet (§ 12 Abs. 2 AFBG).

Stand 2026 gilt:

KomponenteBetrag
Kinderbetreuungszuschlag pro Kind unter 14 Jahren150 Euro pro Monat
GeltungszeitraumWährend der Weiterbildung, frühestens ab dem Antragsmonat
Förderform100 Prozent Zuschuss (kein Darlehen)
VoraussetzungAlleinerziehend, Kind lebt im eigenen Haushalt

Für Alleinerziehende heißt das beim Wirtschaftsfachwirt mit 12 Monaten Weiterbildung: 12 x 150 = 1.800 Euro pro Kind als reiner Zuschuss. Bei zwei Kindern unter 14 sind das 3.600 Euro. Bei drei Kindern 5.400 Euro.

Wichtig: Der Kinderbetreuungszuschlag hängt an deiner Lebenssituation, also alleinerziehend mit Kind im eigenen Haushalt. Gib ihn im AFBG-Antrag gleich mit an.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Der Kinderbetreuungszuschlag steht nach § 10 Abs. 3 AFBG nur Alleinerziehenden zu:

Alleinerziehende Eltern: Wenn du alleinerziehend bist und mit einem Kind unter 14 oder einem behinderten Kind in einem Haushalt lebst, bekommst du den Zuschlag, bei Voll- und bei Teilzeitmaßnahmen.

Paare mit Kindern: Paare bekommen den Zuschlag nicht, auch dann nicht, wenn beide erwerbstätig oder in Weiterbildung sind. Das Gesetz nennt nur Alleinerziehende.

Nicht anspruchsberechtigt sind:

  • Paare, auch wenn beide erwerbstätig sind
  • Eltern, deren Kinder bereits 14 Jahre oder älter und nicht behindert sind
  • Elternteile, die das Kind nicht im Haushalt haben (nach Trennung beim anderen Elternteil wohnend)

Beispielrechnung 1: Alleinerziehender mit einem Kind

Nehmen wir an, du bist alleinerziehend, hast ein Kind unter 14 Jahren, wohnst in Hessen und machst den Wirtschaftsfachwirt.

PositionBetrag
Kurskosten Wirtschaftsfachwirt3.997 Euro
AFBG-Zuschuss (50 Prozent)-1.998,50 Euro
Darlehen mit Bestandenserlass (50 Prozent)-999,25 Euro
Kinderbetreuungszuschlag (150 Euro x 12 Monate)-1.800 Euro
Hessische Aufstiegsprämie-3.500 Euro
Saldo vor Zinsen+4.300,75 Euro

Unter dem Strich steht in diesem Beispiel vor Zinsen ein Plus von 4.300,75 Euro. Der Erlass wird dabei nicht ausgezahlt, er mindert deine Darlehensschuld. Der Schlüssel ist die Kombination aus AFBG-Sockel, Kinderbetreuungszuschlag und hoher Landesprämie.

Für andere Bundesländer verschiebt sich der Saldo. In Bayern mit 3.000 Euro Meisterbonus wären es +3.800,75 Euro, in Nordrhein-Westfalen ohne WFW-Prämie noch immer +800,75 Euro (also 800,75 Euro Plus statt 999,25 Euro Eigenanteil).

Beispielrechnung 2: Paar mit zwei Kindern (beide erwerbstätig)

Angenommen, du bist verheiratet, ihr habt zwei Kinder unter 14 und arbeitet beide Vollzeit. Du machst den Wirtschaftsfachwirt, der Partner bleibt erwerbstätig. Den Kinderbetreuungszuschlag gibt es in dieser Konstellation nicht: § 10 Abs. 3 AFBG sieht ihn nur für Alleinerziehende vor, ob beide Partner arbeiten, spielt dafür keine Rolle.

PositionBetrag
Kurskosten Wirtschaftsfachwirt3.997 Euro
AFBG-Zuschuss (50 Prozent)-1.998,50 Euro
Darlehenserlass (50 Prozent nach Bestehen)-999,25 Euro
Kinderbetreuungszuschlag (nur für Alleinerziehende)0 Euro
Bayerischer Meisterbonus (Beispiel Bayern)-3.000 Euro
Saldo vor Zinsen+2.000,75 Euro

In dieser Konstellation (Paar, beide erwerbstätig, zwei Kinder, Bayern) bleibt vor Zinsen ein Plus von 2.000,75 Euro, getragen von AFBG und Landesprämie. Ohne Landesprämie, etwa in Nordrhein-Westfalen, bleibt der Eigenanteil von 999,25 Euro vor Zinsen.

Kurz eingeordnet: Diese Rechnung ist eine reine Förderrechnung. Sie beantwortet die Finanzfrage. Die Zeitfrage (12 Monate, zwei Unterrichtsabende am Dienstag und Donnerstag plus Lernzeit am Wochenende, neben Familie und Vollzeitjob) ist die eigentliche Herausforderung, nicht der Eigenanteil. Das habe ich in unserem Artikel zu ehrlichen Erfahrungen mit Kind ausführlich beschrieben.

Steuerliche Aspekte für Eltern

Neben den direkten Förderungen gibt es steuerliche Hebel, die Eltern nutzen können:

Werbungskosten-Abzug. Die Weiterbildungskosten, die nicht gefördert sind (also der Eigenanteil von ca. 1.000 Euro plus Fahrtkosten und Fachbücher), sind als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Bei Eltern mit typischem Familieneinkommen und Grenzsteuersatz von 30 bis 40 Prozent macht das 300 bis 400 Euro Steuerersparnis.

Kinderbetreuungskosten. Wer zusätzlich zu den Weiterbildungskosten tatsächlich Kinderbetreuungskosten hat (Kita-Beiträge, Hortgebühren, Tagesmutter), kann diese zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr, als Sonderausgaben absetzen, für Kinder unter 14 Jahren (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Was du bei Trennung und Unterhalt beachten musst

Ein heikler Punkt für Alleinerziehende: Wenn du in einer Unterhaltssituation bist (entweder zahlst oder bekommst Unterhalt), klär im Einzelfall, ob Kinderbetreuungszuschlag und Landesprämie in die Unterhaltsberechnung einfließen, bevor du damit planst.

Wer Grundsicherung nach dem SGB II oder Wohngeld bezieht, sollte den Zuschlag beim zuständigen Amt klären. Schriftlich nachfragen und den Bescheid aufheben ist hier Pflicht.

Was Eltern oft vergessen

Drei Punkte aus der Beratungspraxis, die ich Eltern regelmäßig mitgeben muss:

Antrag rechtzeitig stellen. Der Kinderbetreuungszuschlag fließt frühestens ab dem Antragsmonat (§ 11 Abs. 3 AFBG). Wer den AFBG-Antrag erst nach Kursbeginn stellt, verliert die Monate davor, je Kind 150 Euro im Monat. Also den Antrag vor Kursbeginn stellen und von Anfang an alle Kinder angeben.

Betreuungssituation korrekt angeben. Den Zuschlag gibt es nur für Alleinerziehende, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Gib deine Lebenssituation im Antrag so an, wie sie ist, und sag dem Amt Bescheid, wenn sie sich während des Kurses ändert.

14-Jahres-Grenze im Auge behalten. Der Zuschlag gilt für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für behinderte Kinder. Wird ein Kind während der 12-monatigen Weiterbildung 14, frag beim Amt nach, ab wann der Zuschlag für dieses Kind entfällt.

FAQ

Bekomme ich den Kinderbetreuungszuschlag auch ohne tatsächliche Betreuungskosten?

Ja. Der Zuschlag ist eine Pauschale, kein Kostenersatz. Du musst nicht nachweisen, dass du 150 Euro pro Monat pro Kind für Kita, Hort oder Tagesmutter ausgibst. Entscheidend ist nur, dass du alleinerziehend bist und mit dem Kind in einem Haushalt lebst.

Was ist, wenn das Kind während der Weiterbildung 14 wird?

Für dieses Kind entfällt der Zuschlag, sobald es das 14. Lebensjahr vollendet hat, außer es ist behindert. Ab welchem Monat genau, sagt dir das Amt. Hast du drei Kinder, zwei unter 14 und eines wird 14, bekommst du danach noch zwei x 150 Euro pro Monat.

Gilt der Zuschlag auch bei Teilzeitweiterbildung?

Ja. Nach § 10 Abs. 3 AFBG erhalten Alleinerziehende den Zuschlag bei Voll- und bei Teilzeitmaßnahmen, in voller Höhe von 150 Euro pro Kind und Monat. Eine anteilige Kürzung für Teilzeit sieht das Gesetz nicht vor. Für den berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt gilt das genauso.

Fazit: Alleinerziehende werden beim Wirtschaftsfachwirt besonders gut gefördert

Die Kombination aus AFBG-Grundförderung, Kinderbetreuungszuschlag und Landesprämie macht den Wirtschaftsfachwirt für Alleinerziehende zu einer finanziell besonders attraktiven Weiterbildung. Paare bekommen den Zuschlag nicht, mit einer Landesprämie wie in Bayern steht vor Zinsen trotzdem ein Plus, ohne Prämie bleibt der Eigenanteil. Wie du die vollständige AFBG-Rechnung strukturierst und wie du die Landesprämien kombinierst, haben wir in eigenen Artikeln durchgerechnet. Die eigentliche Herausforderung ist ohnehin nicht die Finanzierung, sondern der Zeitaufwand neben Familie und Job.

Offizielle Quellen: Informationen zur Förderung findest du auf aufstiegs-bafoeg.de. Die AFBG-Rechtsgrundlage selbst findest du bei gesetze-im-internet.de.

Als Eltern den Wirtschaftsfachwirt planen?

Kostenloses Beratungsgespräch, rund 15 Minuten am Telefon, zu deinem Termin rufst du uns an. Wir rechnen deine Förderung mit Kinderbetreuungszuschlag durch, klären Zeitplan und Familie, und schauen, was realistisch machbar ist. Wenn es nicht passt, sagen wir das.

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Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Wirtschaftspädagoge mit über zehn Jahren Erfahrung in beruflicher Bildung und Digitalisierung. Er begleitet Wirtschaftsfachwirt-Teilnehmer persönlich durch die 12 Monate der Weiterbildung und berät zu Förderfragen, gerade auch für Eltern in herausfordernden Lebenssituationen.

Zuletzt geprüft am 23.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.


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